Rechtliches
Teilnahmebedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Anmeldung zum ENFIT Mehrweg Summit 2026. Bitte lesen Sie insbesondere § 5 — die Stornostaffel.
Stand: 11. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung zum ENFIT Mehrweg Summit 2026 am 27. Oktober 2026 in Bad Mergentheim einschließlich des gesondert buchbaren Netzwerk-Dinners.
Veranstalter und Vertragspartner ist der ENFIT e.V. Internationaler Verband Supply Chain Safety, Grüne Straße 5, 49610 Quakenbrück, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter VR 201614.
Abweichende Bedingungen des Anmeldenden gelten nur, wenn ENFIT ihnen in Textform zustimmt.
Für die Anmeldung zur ENFIT-Mitgliederversammlung am 28. Oktober 2026 gelten diese Bedingungen nicht; die Teilnahme daran ist kostenfrei. Für Sponsoring und Partnerschaften gelten sie ebenfalls nicht; deren Leistungen werden gesondert schriftlich vereinbart.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung über das Formular auf dieser Website ist ein verbindliches Angebot des Anmeldenden auf Abschluss eines Teilnahmevertrags.
Unmittelbar nach dem Absenden erhält der Anmeldende eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Sie bestätigt den Eingang der Anmeldung, nicht deren Annahme, und stellt keine Rechnung dar.
Der Vertrag kommt erst mit der Teilnahmebestätigung durch ENFIT in Textform zustande.
Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Gesamtzahl ist auf 130 anwesende Personen begrenzt. ENFIT kann eine Anmeldung ablehnen; in diesem Fall entstehen dem Anmeldenden keine Kosten.
Meldet der Anmeldende weitere Personen an, versichert er, zur Weitergabe von deren Namen berechtigt zu sein.
§ 3 Preise, Tarife und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf dieser Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
Der ermäßigte Mitgliedertarif setzt eine am Veranstaltungstag bestehende Mitgliedschaft im ENFIT e.V. voraus. ENFIT prüft die Mitgliedschaft vor der Rechnungstellung. Besteht keine Mitgliedschaft, wird der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige reguläre Tarif berechnet; der Anmeldende wird darüber vor der Rechnungstellung informiert und kann die Anmeldung dann kostenfrei zurückziehen.
Der Early-Bird-Tarif gilt für Anmeldungen, die bis einschließlich 30. September 2026 bei ENFIT eingehen. Danach gilt der reguläre Tarif.
Die Rechnung wird nach der Teilnahmebestätigung gestellt und ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.
Über diese Website findet keine Zahlung statt. Es werden keine Zahlungsdaten erhoben.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. ENFIT kann die Teilnahme von der vorherigen Zahlung abhängig machen.
§ 4 Leistungsumfang
Im Summit-Ticket enthalten sind die Teilnahme am Programm des Veranstaltungstages, die Verpflegung während der Veranstaltung, der organisierte Transfer zur Betriebsbesichtigung sowie die Betriebsbesichtigung selbst.
Nicht enthalten sind An- und Abreise, Parken und Übernachtung. Diese organisieren und bezahlen die Teilnehmenden selbst.
Das Netzwerk-Dinner am Abend des 27. Oktober 2026 ist nicht im Summit-Ticket enthalten und wird gesondert gebucht und berechnet.
Programmänderungen bleiben vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Der Austausch angekündigter Referentinnen und Referenten, eine Änderung des Ablaufs oder ein Wechsel einzelner Räumlichkeiten begründen keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
§ 5 Stornierung durch Teilnehmende
Eine Stornierung bedarf der Textform; eine E-Mail an info@enfit.eu unter Angabe der Referenznummer genügt. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei ENFIT.
Stornostaffel
Eingang bis einschließlich 30. September 2026: keine Stornogebühr
Eingang vom 1. bis einschließlich 10. Oktober 2026: 50 % der Teilnahmegebühr
Eingang ab 11. Oktober 2026 sowie bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
Die Staffel gilt für das Summit-Ticket und für das Netzwerk-Dinner gleichermaßen.
Ist die Rechnung noch nicht gestellt, wird die Stornogebühr in Rechnung gestellt. Ist sie bereits gestellt oder bezahlt, wird sie entsprechend korrigiert und ein zu viel gezahlter Betrag innerhalb von 14 Tagen erstattet.
Statt zu stornieren kann bis zum Beginn der Veranstaltung jederzeit und kostenfrei eine Ersatzperson benannt werden. Eine formlose Mitteilung in Textform genügt.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 6 Absage oder Verlegung durch ENFIT
ENFIT kann die Veranstaltung absagen oder verlegen, wenn ihre Durchführung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar wird, die ENFIT nicht zu vertreten hat — insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, kurzfristiger Ausfall unverzichtbarer Referentinnen und Referenten oder eine zu geringe Teilnehmerzahl.
Bei Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Arbeitsausfallkosten, bestehen nicht.
Bei Verlegung gilt die Anmeldung für den Ersatztermin fort. Wer den Ersatztermin nicht wahrnehmen kann, kann innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des neuen Termins kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
§ 7 Betriebsbesichtigung
Für die Besichtigung bei der Mehrwegkonzepte Service GmbH gelten deren Sicherheits- und Hygienevorschriften sowie die Anweisungen des Personals vor Ort. Der Ablauf und die Regeln werden vorab mit der Teilnahmebestätigung mitgeteilt.
ENFIT und der gastgebende Betrieb können Personen von der Besichtigung ausschließen, die den Vorgaben nicht folgen oder die den Betriebsablauf gefährden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.
Eigene Foto-, Video- und Tonaufnahmen während der Betriebsbesichtigung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des gastgebenden Betriebs zulässig.
§ 8 Bild- und Tonaufnahmen durch ENFIT
Während der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen für die Berichterstattung und die Öffentlichkeitsarbeit des Verbands angefertigt. Für erkennbare Porträt-, Interview- oder Werbeaufnahmen wird vor Ort eine gesonderte Einwilligung eingeholt.
Ein Widerspruch gegen die Verwendung von Aufnahmen kann jederzeit formlos an info@enfit.eu gerichtet werden.
§ 9 Haftung
ENFIT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ENFIT nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für ihre Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. ENFIT geht davon aus, dass diese Ausnahme für den Mehrweg Summit greift, da die Veranstaltung an einem festen Termin stattfindet.
Unabhängig davon gelten für alle Teilnehmenden die Stornoregelungen nach § 5. Bis zum 30. September 2026 ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
§ 11 Datenschutz
Welche Angaben bei der Anmeldung verarbeitet werden, an wen sie übermittelt werden und wie lange sie aufbewahrt werden, steht in der Datenschutzerklärung dieser Website im Abschnitt „Anmeldung zum Mehrweg Summit“.
Die Namen weiterer Teilnehmender werden ausschließlich zur Teilnehmerverwaltung der Veranstaltung verarbeitet.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Europäischen Union bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Osnabrück.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform.
ENFIT ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
